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   VGH Hessen, 23.02.1989 - 11 TH 4784/88   

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https://dejure.org/1989,8220
VGH Hessen, 23.02.1989 - 11 TH 4784/88 (https://dejure.org/1989,8220)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.02.1989 - 11 TH 4784/88 (https://dejure.org/1989,8220)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 11 TH 4784/88 (https://dejure.org/1989,8220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 VwZG
    Postzustellung an Behörde - Beginn der Rechtsmittelfrist - Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.1989 - 11 TH 4784/88
    Der Senat kann im Rahmen der vorliegenden Entscheidung dahingestellt lassen, ob bei der vereinfachten Zustellung an einen Rechtsanwalt im Hinblick auf seine besondere Funktion als "Organ der Rechtspflege" und die unterschiedliche Organisation einer Anwaltskanzlei, insbesondere einer Einzelanwaltskanzlei oder einer Bürogemeinschaft mit getrennter Klientel, einerseits und der zentralen Posteingangsstelle einer Behörde andererseits (vgl. zu diesem, eine Differenzierung möglicherweise rechtfertigenden Gesichtspunkt: BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1979, .a.a.O.) möglicherweise auf den Zeitpunkt der persönlichen Entgegennahme durch den Bevollmächtigten und als Zustellungsadressaten bezeichneten Rechtsanwalt abzustellen ist (so BGH, Urteil vom 31. Mai 1979, NJW 1979, 2566; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1984, Buchholz 340, § 117 VwGO Nr. 23; a.A. noch BVerwG, Beschluß vom 1. Februar 1971, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 2).

    Zutreffend hat daher der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 31. Mai 1979 (a.a.O.) darauf hingewiesen, der Zustellungsadressat sei nicht befugt, die mit der Zustellung beginnende Rechtsmittelfrist durch Vor- oder Rückdatierung willkürlich zu verlängern oder zu verkürzen; in einem solchen Fall sei das auf dem Empfangsbekenntnis vermerkte Datum für den Zeitpunkt der Zustellung nicht entscheidend.

  • BSG, 23.03.1966 - 9 RV 334/63
    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.1989 - 11 TH 4784/88
    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hält zwar seit seinem Beschluß vom 21. Dezember 1979 (Buchholz 340, § 5 VwZG Nr. 7) nicht mehr an dieser Rechtsauffassung fest, sondern vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23. März 1966, NJW 1966, 1382) und im Anschluß an die Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Mai 1979, Buchholz 340, § 5 VwZG Nr. 6) die Auffassung, bei der Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG komme es auf den Zeitpunkt an, in dem ein zuständiger zeichnungsbefugter Beamter von dem Zugang des Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses seinen Willen bekundet, es als zugestellt anzusehen.
  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 B 14.19

    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses einer Behörde bei ungewöhnlich später

    Für den Fall, dass dieses Vertrauen in der Praxis durch Unzulänglichkeiten im Ablauf oder gar durch Missbrauch der damit verbundenen Zeichnungsfreiheit des Zustellungsempfängers enttäuscht wird, steht es im Ermessen des Gerichts, an den Betroffenen nur noch in einer strengeren Form, etwa gegen Postzustellungsurkunde, zuzustellen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23. Februar 1989 - 11 TH 4784/88 - juris Rn. 14 ff. = DVBl 1989, 894 ).

    Ein derart großer Zeitunterschied ist in hohem Maße ungewöhnlich und lässt daher Zweifel an der Richtigkeit des Empfangsbekenntnisses aufkommen (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 23. Februar 1989 - 11 TH 4784/88 - juris Rn. 14 ff. = DVBl. 1989, 894 zu einem Zeitunterschied von 28 Tagen).

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